Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 homosexuelle Männer polizeilich in “Rosa Listen” erfasst, 50.000 Urteile ergingen aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB.
Insgesamt, so die Schätzung, dürften etwa 10.000 homosexuelle Männer in den NS-Konzentrationslagern inhaftiert worden sein, von denen etwa 53 % ums Leben kamen.
Mehr als 50.000 Männer sind nach dem von den Nazis verschärften § 175 verfolgt worden – und etwa ebenso viele bis 1969 auch in der BRD.
Der seit 1872 geltende „Schwulen-Paragraf“ 175 wurde 1969 sowie 1973 entschärft und erst 1994 vollständig abgeschafft.
Symbolisch auf den 17.5. gelegt, beschloss der Bundestag im Jahr 2002 gegen Stimmen von CDU/CSU und FDP eine Ergänzung zum Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege.
Damit wurden Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen in der Zeit des NS für nichtig erklärt.
Die LGBT-Bewegung kritisierte, dass der Bundestag die Urteile nach 1945 unangetastet ließ, obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war.
Am 22.07.2017 ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen in Kraft getreten.