Pressemitteilung vom 22.05.2021
LSVD fordert Aufnahme der „sexuellen Identität“ in den GleichheitsartikelBerlin. 22. Mai 2021. Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes. Dazu erklärt Axel Hochrein aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens und der Kompass unserer Demokratie. Die darin verbrieften Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit.
Der Gleichbehandlungskatalog in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes war 1949 die demokratische Antwort auf die nationalsozialistische Selektions- und Verfolgungspolitik. Homosexuelle waren von dieser Antwort damals noch ausgeschlossen.
Dieser Anfangsfehler wartet seit über sieben Jahrzehnten darauf, korrigiert zu werden. Hätte das Grundgesetz von Beginn an die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) geschützt, wäre das tausendfache Leid durch die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in der Bundesrepublik nicht möglich gewesen.
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtsextremismus, von demokratie- und menschenfeindlichen Ideologien, ist der verfassungsmäßige Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche Gleichstellung von LSBTI kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden, wenn sie auch Verfassungsrang hat und somit nicht zurückgedreht werden kann.
Noch immer wartet der Gesetzesentwurf der Oppositionsfraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und Die Linke auf eine Abstimmung. Tausende Menschen und mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen haben in der Petition „Grundgesetz für alle“ die längst überfällige Ergänzung unseres Grundgesetzes gefordert. Dieser Ruf nach einem inklusiven und vielfaltsschützenden Grundgesetz muss auch endlich die Regierungskoalition erhören und den historischen Fehler aus der Gründungszeit der Bundesrepublik korrigieren.
Hintergrund
Warum brauchen wir die Ergänzung des Diskriminierungsverbots im Artikel 3 Grundgesetz?
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
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