
§ 175: Die Schmach des Jahrhunderts!
Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 homosexuelle Männer polizeilich in “Rosa Listen” erfasst, 50.000 Urteile ergingen aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB.
MehrDer § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt.
Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus.
Die Zahl der Männer, welche wegen homosexueller Vergehen verurteilt wurden, stieg ab 1935 rapide. Häufig wurden sie nach Verbüßung der gegen sie verhängten Gefängnisstrafe, manchmal aber auch, ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, von der Gestapo in Konzentrationslager verschleppt.
Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 Männer polizeilich erfasst (Rosa Listen), 50.000 Urteile ergingen aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB. Insgesamt, so die Schätzung, dürften etwa 10.000 homosexuelle Männer in den NS-Konzentrationslagern inhaftiert worden sein, von denen etwa 53 % ums Leben kamen.
Der von den Nazis verschärfte § 175 wurde von der BRD unverändert übernommen. Erlittenes Unrecht wurde weder anerkannt noch entschädigt. Stattdessen standen in den 1950er Jahren der BRD schwule Männer erneut vor denselben Richtern, die sie schon in der NS-Zeit zu Gefängnisstrafen oder KZ-Haft verurteilt hatten.
Mehr als 50.000 Männer sind nach dem von den Nazis verschärften § 175 verfolgt worden – und etwa ebenso viele bis 1969 auch in der BRD. Der seit 1872 geltende „Schwulen-Paragraf“ 175 wurde 1969 sowie 1973 entschärft und erst 1994 vollständig abgeschafft.
Symbolisch auf den 17.5. gelegt, beschloss der Bundestag im Jahr 2002 gegen Stimmen von CDU/CSU und FDP eine Ergänzung zum Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege.
Damit wurden Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen in der Zeit des NS für nichtig erklärt. Die Lesben- und Schwulenbewegung kritisierte, dass der Bundestag die Urteile nach 1945 unangetastet ließ, obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war.
Am 22.07.2017 ist das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen in Kraft getreten.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/§_175
Im „Dritten Reich“ wurden über 100.000 homosexuelle Männer polizeilich in “Rosa Listen” erfasst, 50.000 Urteile ergingen aufgrund von §§ 175 und 175a RStGB.
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