BDKJ fordert vom Erzbistum Freiburg Segnungsfeier für Homo-Paare

Quelle: https://antrag.bdkjfr.digiv.de/std/segnungsfeier_gleichgeschlechtlicher_paare-46310


Antragstellend: Dieser Antrag wurde durch die Geistlichen Verbandsleitungen
entwickelt und wird formal durch folgende Verbände gestellt: KjG, DPSG, KSJ,
KLJB, DJK, PSG, CAJ, Kolpingjugend und BDKJ-DL

Die Versammlung möge beschließen:

Der BDKJ Freiburg mit allen seinen Mitgliedsverbänden fordert von den Verantwortlichen in der Kirche – insbesondere im Erzbistum Freiburg und damit Erzbischof Stephan Burger –, eine kirchliche Segnungsfeier für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen und einzuführen. Wir möchten, dass
wir als Kirche gleichgeschlechtlichen Paaren mit einer aufrichtigen Haltung der Wertschätzung und Anerkennung begegnen, die sich auch in einer solchen Segnungsfeier ausdrückt.

Die Geistlichen Verbandsleitungen werden beauftragt, dem Erzbischof ein konkretes Vorgehen vorzuschlagen und ihn unterstützend zu beraten. Sie sollen diesen Antrag mit ihm diskutieren, an einer Umsetzung mitarbeiten und diese erwarten.

Uns ist wichtig, dass unsere Kirche im Erzbistum Freiburg, alle ihre Entscheidungsträger*innen anerkennen, dass eine aus dem christlichen Glauben heraus gelebte, gleichgeschlechtliche Beziehung genauso ein Abbild und ein Widerschein der Liebe Gottes sein kann wie eine heterosexuelle Beziehung.

Begründung

Die Geistlichen Verbandsleitungen erleben es in ihrer Arbeit immer wieder, dass Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, um eine Segnungsfeier bitten. Diese Lebenswirklichkeit muss anerkannt werden. Bei diesen Bitten handelt sich nicht um Einzelfälle. Glücklicherweise werden viele Segnungsfeiern bereits durchgeführt. Vieles geschieht verborgen und unter hohem Druck, möglichst nicht sichtbar zu werden. Dies entspricht nicht dem Anspruch einer Pastoral, die Menschen als mündige und zur Freiheit berufene Kinder Gottes wahr- und ernstnimmt und die pastoralen Mitarbeiter*innen für ihr Handeln den Rücken stärkt. Diese Situation ist nicht länger hinnehmbar und für alle Beteiligten unzumutbar.

In vielen Bistümern, in zahlreichen BDKJ-Diözesanverbänden und in nahezu allen Jugendverbänden wird dieses Thema diskutiert – ebenso im Kontext der Deutschen Bischofskonferenz. Wir sehen hier sehr deutlich eine pastorale Notwendigkeit, sich dieser Wirklichkeit zu stellen und konsequente Schritte zu gehen.

Pastorales Handeln verfehlt seinen Zweck und eigentlichen Sinn, wenn Menschen ausgegrenzt und diskriminiert werden und ihnen durch die Verweigerung eines Segens Leid auferlegt wird. Jede Form von Diskriminierung ist mit unserem biblischen Gottesbild unvereinbar.

Pastorales Handeln nach dem Vorbild Jesu und die Bedeutung des Segens werden ad absurdum geführt, wenn Menschen um Segen bitten und pastorale Mitarbeiter*innen in Gewissensnöten stecken, weil sie nicht handeln dürfen, wie sie sich zum Handeln im Sinne Jesu berufen fühlen. Ein Segen ist keine moralische Bewertung, keine Unbedenklichkeitserklärung und keine Belohnung für ein bestimmtes Verhalten, sondern die liebende Zusage Gottes zu seiner Schöpfung.

Die Segnung bezieht sich auf die gelebte Beziehung einer Partnerschaft, also auf Liebe, Treue, gegenseitige Verantwortung und Weggemeinschaft und nicht auf das Geschlecht der um Segen Bittenden.

Diese Sichtweise wird auch durch Papst Franziskus gestützt, wenn er sagt, „dass nicht alle doktrinellen, moralischen oder pastoralen Diskussionen durch ein lehramtliches Eingreifen entschieden werden müssen“ (Amoris Laetitia 3). Die jüngste Verlautbarung der Glaubenskongregation macht die Brisanz und Aktualität dieses Themas deutlich und bestärkt uns in diesem Anliegen.


Der Antrag wurde am 24.04.2021 vom BDKJ Freiburg einstimmig angenommen:

https://www.instagram.com/p/COCkjzTjOc5/