Bundestag: Schutz vor Konversionsbehandlungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ (19/17278) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/18768) angenommen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, die übrigen Fraktionen enthielten sich, es gab eine Gegenstimme aus der AfD-Fraktion.


Quelle:

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-de-konversionsbehandlung-692676