Heute vor 75 Jahren wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Und wir gedenken heute deswegen aller Opfer der Nazi-Terrorherrschaft. Es gab nicht nur eine Opfergruppe sondern viele. Darunter die gleichgeschlechtlich liebenden Menschen.
Die Verfolgung homosexueller Männer war keine Erfindung der Nazis. Der so genannte Schwulenparagraf 175 kam mit der Gründung des Deutschen Reichs ins Strafgesetzbuch. Die Nazis verschärften aber das Gesetz 1935. Danach war alles was Kontakt zwischen Männer betraf strafbar. Lesben wurde nie nach § 175 bestraft. Lesbische Frauen wurden in der NS-Zeit meistens als „asozial“ oder „arbeitsscheu“ verfolgt. Die Verfolgung der Männer geschah in Südbaden wie überall im Deutschen Reich.
Es gab zwischen 1933 und 1945 ca. 50.000 Verurteilungen wegen § 175. Von diesen Männern wurden 5.000 bis 7.000 in Lagern inhaftiert und ca. 61% von ihnen dort ermordet. In Südbaden sind vom Landgericht Freiburg 114 Urteile belegt. Da Unterlagen fehlen schätze ich die Zahl auf ca. 180. Unterlagen zeigen, dass 27 Männern aus Südbaden in Lagern inhaftiert waren. Von diesen 27 wurden in den Lagern 15 ermordet. Es gab 2 Selbstmorde im Gefängnis Freiburg. Wobei bei einem am 17.5. Zweifel besteht, ob es wirklich Selbstmord war oder Mord, von den Verantwortlichen als Selbstmord getarnt, um deren Verbrechen zu verheimlichen. 10 Männer überlebten die Lagerhaft.
Für die Opfer des § 175 endete die Verfolgung nicht mit Kriegsende am 8. Mai 1945. Denn der Paragraf 175 in der NS-Fassung blieb ununterbrochen in Kraft. Männer, die bis Kriegsende ihre Strafe nicht voll verbüßt hatten, mussten die Strafe bis zum Ende verbüßen. Die Opfer wurden nicht entschädigt, denn es war noch strafbar. Und sobald die Bundesrepublik wieder in Schwung kam, wurde die Verfolgung fortgesetzt. Die Bundesrepublik übernahm 1949 die NS Fassung von § 175. 1957 bestätigte der Bundesgerichtshof die Gültigkeit des NS-Gesetzes. Zahlenmäßig wurden in der Zeit 1946 – 1969 mehr Männer nach § 175 verurteilt als während der NS-Zeit (ca. 100.000). Eine Fortsetzung der Verfolgung der NS-Zeit.
Der Paragraf 175 wurde 1969 entschärft. Danach waren sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern nicht mehr strafbar. Endlich nach 34 Jahren unter diesem Nazigesetz waren erwachsene Männer befreit. § 175 blieb bis 1994 in Kraft. Erst im Jahr 2002 wurden die Urteile aus der NS-Zeit aufgehoben.
William Schaefer, US-Bürger, 80 Jahre alt, lebt seit 52 Jahren in Deutschland. Er studierte in den USA Germanistik und Geschichte, kam im Zuge seines Studiums an die Uni Freiburg, ist hier geblieben – und wurde in Freiburg Lehrer für Englisch und Religion. Vor 20 Jahren begann er über die Nazi-Verfolgung Homosexueller in Südbaden zu forschen.